Anerkennungen

Eine Anerkennung von Prüfungen einer annerkannten aus- oder inländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule, Universität) ist möglich und die ÖH KUG kann dich dabei auch unterstützen.

Im Folgenden kannst du nachlesen, wie ein Anerkennungsansuchen abläuft und findest auch Empfehlungen und die dafür nötigen Dokumente.

Auch findest du die Mitarbeiterinnen für Anerkennungsfragen persönlich in unserem ÖH-Büro an folgenden Tagen und Uhrzeiten:

Jasmin: Montags von 9 bis 12 Uhr

Ebi: Dienstags von 15 bis 17 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können immer individuelle Termine per Mail ausgemacht werden.

  • 1) Eine unverbindliche Beratung, welche Prüfungen über Lehrveranstaltungen anerkannt werden können, und eine Überprüfung der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen, erhältst du bei Jasmin Gamsjäger und Ebi Çoku. Terminvereinbarung unter: oeh-anerkennungen@kug.ac.at

    2) Danach wird ein individueller Termin vereinbart, bei dem unsere ÖH-MitarbeiterInnen euch auf Grundlage der Sprechstunde dabei helfen, eure Anerkennungspositionen in das KUG-online-System einzugeben.

    3) Danach reichst du dein ausgedrucktes und unterschriebenes Anerkennungsansuchen inkl. aller nötigen Nachweise (fremdsprachige Zeugnisse – außer Englisch und Französisch – in beglaubigter Übersetzung und, wenn nötig, mit Apostille oder voller diplomatischer Beglaubigung) bei der für dich zuständigen Curricularkommission ein.

    4) Die/Der Vorsitzende deiner Curricularkommission erstellt dazu eine fachliche Expertise und leitet die gesamten Unterlagen an die Studiendekanin/den Studiendekan weiter.

    ACHTUNG: Die/Der Vorsitzende der Curricularkommission schreibt lediglich eine fachliche Expertise. Die alleinige Entscheidung, ob eine Anerkennung möglich ist, liegt in der Kompetenz der Studiendekanin/des Studiendekans.

    5) Die Studiendekanin/Der Studiendekan prüft dein Anerkennungsansuchen abschließend und entscheidet darüber, ob es bewilligt wird oder nicht.

    Du erhältst per Post einen Bescheid, in welchem Umfang dein Ansuchen bewilligt wurde und kannst dies ebenso in KUG-online einsehen.

  • Bedenke, dass ein Ansuchen eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten hat oder – sofern Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden – auch länger dauern kann.

    Reiche es daher früh genug ein! Prinzipiell empfehlen wir, Anerkennungsansuchen so früh wie möglich (am besten im 1. Semester des Studiums) zu stellen, damit klar ist, welche Studienleistungen anerkannt werden und welche an der KUG erbracht werden müssen.